Im Bereich der Bodensanierung bieten wir Ihnen vielfältige Problemlösungen an, die unsere qualifizierten Mitarbeiter fachmännisch umsetzen.
Im Bereich der Bodensanierung bieten wir Ihnen vielfältige Problemlösungen an, die unsere qualifizierten Mitarbeiter fachmännisch umsetzen.
Je nach Schadstoff können unterschiedliche Verfahren zum Einsatz kommen:
Anorganische Schadstoffe (z. B. Schwermetalle) können mittels chemisch-physikalischer Verfahren herausgelöst werden, z. B. durch:
Organische Schadstoffe (z. B. Mineralöle, Lösemittel, PAK) können auch abgebaut werden, z. B.:
Dies kann auf der Altlast selbst (on-site) – mittels mobiler Behandlungsanlagen oder ohne Aushub des Bodens (in-situ) – oder off-site durch Abtransport des belasteten Bodens zu einer entsprechenden Bodenbehandlungsanlage erfolgen. Billiger und daher weit häufiger sind aber
Diese so genannten Landschaftsbauwerke werden immer zahlreicher, z. B. der TriMonte Park an der Wiemelhauser- / Wasserstraße in Bochum (ehemals Maschinenfabrik Mönninghoff), am Phoenix-See in Dortmund (ehemals Thyssen-Krupp) oder an der Weidestraße in Hagen (ehemals Varta)[2] (s. Foto). De facto handelt es sich um Deponierung des kontaminierten Bodens auf dem eigenen Gelände.
Für Bodenaushub
Kontaminiertes Bodenmaterial, das zu entsorgen ist, ist Abfall. Vor dessen Beseitigung ist aber die Möglichkeit der Verwertung zu prüfen § 6 KrWG. Dies geschieht mittels der so genannten Zuordnungswerte Z0 bis Z2 der LAGA-Mitteilung M20 (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall): Jede Z-Klasse umfasst eine Reihe von Grenzwerten für verschiedene Stoffe sowohl für ihren Gesamtgehalt als auch für den wasserlöslichen Anteil (Eluat). Bei Einhaltung aller Z0-Werte kann der Boden für alle möglichen Nutzungen verwendet werden („offener Einbau“). Bei Überschreitung der weiteren Z-Klassen wird die Nutzung immer weiter eingeschränkt.
Für unangetasteten
BodenZur Beurteilung der Bodenqualität vor Ort (ohne Aushub) gelten die Grenzwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), Anhang 2. Sie gibt für jeden Stoff mehrere Grenzwerte an, je nach Bodenart (Ton, Lehm/Schluff, Sand) und Nutzung (Kinderspielflächen, Wohngebiete, Park- u. Freizeitanlagen, Industrie- und Gewerbegrundstücke)
Zuständig für die Altlastenerkundung und -sanierung in Nordrhein-Westfalen ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV).
Bei einer Bodensanierung werden Schadstoffe aus kontaminierten Böden entfernt. Solche Stoffe sind – je nach industrieller Nutzung – z. B. Schwermetalle, Mineralöl oder auch Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (abgekürzt: PAK oder PAH).